Antrag auf Förderung eines neuen Vorhabens oder eines Fortführungsvorhabens aus dem Förderprogramm "Politische Stiftungen" online stellen
Wenn Sie mit Ihrer politischen Stiftung gesellschaftspolitische Projekte planen, die für Deutschland von erheblichem entwicklungspolitischen Interesse sind, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Förderung beantragen.
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Weiter zum Online-DienstLeistungsbeschreibung
Unter bestimmten Voraussetzungen und auf Antrag unterstützt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Ihr Vorhaben der Gesellschaftspolitik in Entwicklungs- und Transformationsländern sowie Projekte, an denen der Bund ein erhebliches entwicklungspolitisches Interesse hat.
Sie erhalten eine Förderung vor allem für folgende Maßnahmen:
- Förderung des pluralistischen Dialogs über gesellschaftliche Leitbilder auf der Basis von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit
- Hilfe beim Aufbau gesellschaftlicher Interessengruppen sowie die Förderung von Aktivitäten der Zivilgesellschaft
- Unterstützung zivilgesellschaftlicher und staatlicher Institutionen beim Auf und Ausbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen und Verfahren
- Förderung der gleichberechtigten Integration von Frauen in die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Entscheidungsprozesse
- Beratung bei Wirtschafts-, Sozial- und Umweltreformen
- Unterstützung beim Auf- und Ausbau marktwirtschaftlicher Mechanismen und Systeme
- Förderung einer sozial gerechten ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung
- Förderung der Beachtung und Umsetzung der Menschenrechtserklärung der Vereinten Nationen und anderer grundlegender internationaler Konventionen
- Unterstützung politischer Bildung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren und für interessierte Jugendliche und Erwachsene
- Förderung dezentraler pluralistischer Medien und Kommunikationssysteme
- Förderung des nationalen, regionalen und internationalen Dialogs insbesondere auf den Gebieten der politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Zusammenarbeit
- Förderung von Frieden und Entwicklung in Konflikt und Post-Konfliktländern
- bei besonderem entwicklungspolitischen Interesse Förderung von Dialogmaßnahmen und Fachgesprächen auch außerhalb der Kooperationsländer zur Unterstützung der vorstehend genannten Maßnahmen
Bewilligt das BMZ Ihren Antrag, erhalten Sie für Ihr Projekt einen Zuschuss, der grundsätzlich als Vollfinanzierung zur Projektförderung gewährt wird.
Teaser
Wenn Sie mit Ihrer politischen Stiftung gesellschaftspolitische Projekte planen, die für Deutschland von erheblichem entwicklungspolitischen Interesse sind, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Förderung beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können Ihre Projektförderung online oder per Post beim BMZ beantragen.
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab. Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und samt der Unterlagen per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
Das BMZ teilt Ihnen in einem Bescheid mit, ob Sie eine Projektförderung erhalten.
Voraussetzungen
- Sie stellen den Antrag für eine vom BMZ mittels Zuwendungsbescheid geförderte deutsche politische Stiftung.
- Ihr Projekt steht im Einklang mit den entwicklungspolitischen Zielsetzungen Deutschlands und den internationalen Menschenrechtskonventionen.
- Sie unterstützen geeignete nichtstaatliche und staatliche Organisationen innerhalb und in Einzelfällen außerhalb der Kooperationsländer oder den Aufbau entsprechender Institutionen und Strukturen.
- Sie berücksichtigen soziokulturelle, ökonomische und ökologische Besonderheiten des jeweiligen Kooperationslandes sowie die Förderung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung aus dem Kooperationsland.
- Sie schließen im Rahmen der Weiterleitung von Zuwendungen an Partnerorganisationen zur Durchführung von Maßnahmen in den Kooperationsländern privatrechtliche Verträge.
- Sie leiten Mittel ausschließlich als Projektförderung weiter.
- Für Letztempfangende kommen nur Partnerorganisationen in Betracht, welche in Ihrem Förderantrag benannt und durch den Bewilligungsbescheid bestätigt wurden.
Rechtsgrundlage
Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 (Neufassung mit Wirkung vom 01. Januar 2016, §§ 23 und 44 Bundeshaushaltsordnung; Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 BHO) https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMZ/entwicklungswichtige-vorhaben-politische-stiftung.html
- Richtlinien für die Förderung entwicklungswichtiger Vorhaben der politischen Stiftungen aus Kapitel 2302 Titel 687 04 – FR – (Neufassung vom 04.01.2021)
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
- Anlage 2 zur VV Nr. 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum UrsprungsportalBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)