Infos und Hilfe zum Bürgerportal
Alle bereits digital verfügbaren Verwaltungsdienstleistungen von Amt, Kreis, Bundesland oder Bund sowie von anderen Dienstleistern der öffentlichen Hand (wie z.B. Arbeitsagentur oder Handwerkskammern) stehen hier für Sie bereit.
Stellen Sie einen Antrag rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr, ohne Wartezeiten und von jedem Ort aus!
Im Bürgerportal gibt es vier verschiedene Möglichkeiten, einen Onlinedienst zu finden.
- Über die Suchfunktion
Geben Sie den Suchbegriff in die Suchleiste ein und klicken den Button „Suche“. Anschließend werden die gefundenen Treffer angezeigt und der gewünschte Onlinedienst kann aus der Trefferliste aufgerufen werden. - Über den Button „Kategorien“
Hier finden Sie die verfügbaren Onlinedienste geordnet nach Kategorien. Pro Kategorie werden jeweils die ersten drei Treffer angezeigt. Die Treffer können entweder Unterkategorien sein (erkennbar am Pfeilsymbol ) oder direkt der Link zum Onlinedienst sein (erkennbar am Pfeilsymbol ) . Über das Plus-Symbol kann die Liste mit allen in der Kategorie verfügbaren Onlinediensten geöffnet werden. - Über den Button „Lebenslagen“
Hier können Sie entsprechend der aktuellen Lebenslage nach dem Onlinedienst suchen. Wenn Sie z.B. ein Gewerbe anmelden möchten, rufen Sie die Lebenslage „Unternehmensstart und Gewerbezulassung“ auf, öffnen die Unterkategorie „Anmeldepflichten“ und wählen den Onlinedienst „Gewerbe online anmelden“. Die Lebenslagen sind durch das Plus-Symbol gekennzeichnet. - Über den Button „Dienstleistungen A-Z“
Die verfügbaren Onlinedienste sind geordnet von von A-Z aufgelistet und der gewünschte Onlinedienst kann über „Online erledigen“ direkt aufgerufen werden.
Sie benötigen ein Endgerät Ihrer Wahl (z.B. PC, Laptop, Smartphone oder Tablet) und eine Internetverbindung.
Einige Onlinedienste haben allerdings erhöhte Sicherheitsanforderungen und daher ist eine Identifikation der antragstellenden Person notwendig.
Bei solchen Onlinediensten benötigen Sie dann noch Folgendes:
- ein Servicekonto des Serviceportals.SH bzw. ein Bund.ID-Konto
- Ihren Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion (und Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN)
- die kostenlos herunterladbare und installierte App "AusweisAPP2"
- ein Endgerät, das NFC-fähig ist: also entweder ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät (Tablets sind meistens nicht NFC-fähig).
TIPP: Hier geht es über den jeweiligen Link zur Website der AusweisAPP2 vom Bund mit einer aktuellen Liste NFC-fähiger Smartphones sowie Tablets [Link] und kompatibler NFC-Kartenleser [Link].
Mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises können Sie sich online eindeutig und sicher identifizieren.
Die Online-Ausweisfunktion sollte bereits bei Ihrem Personalausweis aktiviert sein und Sie sollten bei erstmaliger Abholung Ihres Ausweises die sogenannte 5-stellige Transport-PIN erhalten haben. Die Transport-Pin erhalten Sie separat von der Bundesdruckerei mit dem sogenannten "PIN-Brief" zugeschickt.
Bevor die Online-Ausweisfunktion genutzt werden kann, müssen Sie die Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Diese selbstgewählte PIN-Nummer ist zukünftig wichtig und wird bei Verwendung der Online-Ausweisfunktion benötigt.
Wenn Sie unsicher sind, ob die Online-Funktion Ihres Personalausweises aktiviert ist, können Sie dies entweder vor Ort in einem unserer Bürgerbüros prüfen lassen oder selber mit der kostenlosen AusweisAPP2 die Prüfung durchführen.
Haben Sie weitere Fragen oder Probleme rund um den Personalausweis, die Online-Ausweisfunktion oder die PIN, helfen wir Ihnen ebenfalls gerne in einem unserer Bürgerbüros.
Alternativ finden Sie auch auf der Website des Bundesinnenministeriums weitere Informationen.
Die AusweisAPP2 benötigen Sie, um bei Nutzung der Online-Ausweisfunktion eine sichere Verbindung zwischen dem Anbieter des Onlinedienstes, dem Ausweis und dem NFC-fähigen Endgerät (z.B. Smartphone, Laptop oder Kartenlesegerät) herzustellen. Die AusweisAPP2 ermöglicht den verschlüsselten Datenaustausch zwischen Ihrem Ausweis und dem Onlinedienst.
Hier können Sie die kostenlose AusweisAPP2 herunterladen und bekommen weitere Informationen zur App.
Über Ihr Servicekonto können Sie mit der Verwaltung kommunizieren, Online-Anträge einreichen, Rückmeldungen erhalten und auch Dokumente austauschen und zwar auf sicherem Wege. Immerhin geht es um Ihre persönlichen Daten.
Außerdem wird bei einigen Onlinediensten über das Servicekonto die Identität der antragstellenden Person geprüft. In der analogen Welt geschieht dies zum Beispiel durch persönliches Vorzeigen des Personalausweises und in der digitalen Welt eben durch das Servicekonto.SH.
Das Servicekonto ist freiwillig und kostenlos. Sehr viele Onlinedienste können auch ohne das Servicekonto genutzt werden, wie zum Beispiel beim Antrag auf Gewerbeanmeldung. Andere Onlinedienste können dagegen nur mit einem Servicekonto genutzt werden, wie z.B. die Beantragung von Urkunden.
Das Servicekonto bietet Ihnen allerdings einen höheren Komfort. Ihre Antragsdaten wie Vor- und Nachname werden beispielsweise vorbefüllt und Sie erhalten Rückmeldungen in Ihr Postfach des Servicekontos.
Fehlt der zuständigen Sachbearbeitung zum Beispiel noch eine wichtige Angabe oder ein wichtiges Dokument, können Sie über das Servicekonto antworten bzw. das Dokument hochladen. Es werden unnötige Liege- und Transportzeiten vermieden und die Übertragung erfolgt vor allem auf sicherem Weg.
Den vollen Funktionsumfang aus dem Nutzen von Onlineverwaltungsdienstleistungen erhalten Sie also nur im Verbindung mit einem Servicekonto Plus und der Online-Funktion des Personalausweises!
Das Servicekonto in der Variant Servicekonto Plus bietet Ihnen einen höheren Komfort und erweiterte Funktionen im Rahmen der digitalen Antragstellung.
Ihre Antragsdaten wie Vor- und Nachname werden beispielsweise übernommen und die entsprechenden Felder werden im Onlineantrag vorbefüllt. Außerdem erhalten Sie Rückmeldungen direkt in Ihr Postfach des Servicekontos. Fehlt der zuständigen Sachbearbeitung zum Beispiel noch eine wichtige Angabe oder ein wichtiges Dokument, können Sie über das Servicekonto antworten bzw. das Dokument hochladen. Es werden unnötige Liege- und Transportzeiten vermieden und die Kommunikation sowie die Übertragung Ihrer Daten und Dokumente erfolgt auf sicherem Weg.
Hier geht es zur Registrierung für das Servicekonto.SH - am besten in der Variante "Servicekonto Plus"!
Die Registrierung für ein Servicekonto ist freiwillig und kostenlos. Zunächst wählen Sie die Art des Servicekonto aus, dass Sie eröffnen wollen: Entweder für sich als Privatperson oder für Ihr Unternehmen.
Anschließend gibt es zwei Varianten des Servicekontos:
- das Servicekonto (quasi die Basisvariante mit eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten)
Mit dieser Variante des Servicekontos können Sie alle Onlinedienste nutzen, die keinen Identitätsnachweis erfordern.
Zur Registrierung benötigen Sie lediglich eine gültige E-Mail-Adresse. Das Basiskonto kann zu einem späteren Zeitpunkt über die AusweisAPP2 in ein Servicekonto Plus umgewandelt werden. - das Servicekonto Plus (unser Tipp, um den vollen Nutzungsumfang für die digitale Antragstellung zu erhalten)
Diese erweiterte Variante des Servicekontos benötigen Sie für die Onlinedienste, die einen Identitätsnachweis verlangen und um auf sicherem Wege Nachrichten und zusätzlich benötigte Dokumente auszutauschen. Sobald auch die Bescheide digital erstellt und zugestellt werden können (und dürfen), wird das Servicekonto Plus auch dafür benötigt.
Zur Registrierung wird ein gültiger Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und der dazugehörigen PIN, die AusweisAPP2 und ein NFC-fähiges Mobil- oder Lesegerät benötigt.
Hier geht es per Link zum Serviceportal Schleswig-Holstein und zur Eröffnung eines Servicekonto.SH: Weiter zum Serviceportal.SH
Fragen und Antworten zum Servicekonto.SH finden Sie auf der Website des Serviceportals Schleswig-Holstein:
Das Bund.ID-Konto ist das Nutzerkonto des Bundes und damit das Gegenstück des Servicekonto.SH des Landes Schleswig-Holstein.
Das Bund.ID-Konto wird für viele digitale Verwaltungsleistungen des Bundes benötigt.
Laut den Plänen der Bundesregierung sollen in den nächsten Jahren die Servicekonten der Länder und das Bundes.ID-Konto zusammengeführt werden. Bis es soweit ist, kann es passieren, dass Sie abhängig von der jeweiligen digitalen Verwaltungsleistung ein Servicekonto des Landes oder das Bund.ID-Konto zur Identifikation benötigen.
Die Eröffnung des Bund.ID-Kontos läuft ähnlich wie die Registrierung beim Servicekonto.SH ab.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bund.ID.
Nachdem Sie den digitalen Antrag versendet haben, werden die Daten direkt in die dafür vorgesehene Fachanwendung der Verwaltung übertragen und die zuständigen Sachbearbeitungen werden informiert. Sollten im Rahmen der Antragsbearbeitung noch Rückfragen bestehen oder Unterlagen fehlen, nimmt die Sachbearbeitung Kontakt zu Ihnen auf.
Haben Sie den Antrag mit Anmeldung am Service Plus des Serviceportals.SH gestellt, dann hat die Sachbearbeitung die Möglichkeit, Sie direkt über das Servicekonto.SH zu kontaktieren. Sollten z.B. noch notwendige Unterlagen angefordert werden, können Sie diese direkt über das Servicekonto.SH hochladen und die Sachbearbeitung erhält die Dokumente dann direkt zum Vorgang zugestellt. Nach Bearbeitung des Antrags erhalten Sie das Ergebnis (in der Regel in Form eines Bescheides). Aktuell wird der Bescheid meist noch analog, also per Post, zugestellt. Wir arbeiten aber mit Hochdruck daran, zukünftig auch digitale Bescheide versenden zu können, die dann über das Servicekonto.SH zugestellt werden. Bei einigen Verwaltungsdienstleistungen funktioniert dies auch heute bereits.
Unser Tipp: Nutzen Sie das Servicekonto Plus des Serviceportals.SH! Damit haben Sie den vollen Nutzungsumfang bei der digitalen Antragstellung zur Verfügung!
Ihre gesuchte Verwaltungsleistung kann noch nicht online beantragt werden?
Das tut uns leid. Die Verwaltungen arbeiten bundesweit daran, die Leistungen zu digitalisieren und so kommen immer wieder neue digitale Verwaltungsdienstleistungen im Bürgerportal hinzu.
Bis auch Ihre gesuchte Verwaltungsleistung dabei ist, finden Sie eine Reihe von Antragsformularen des Amtes Eiderstedt und der Verwaltungsgemeinschaft Tönning als elektronisch ausfüllbares pdf-Formular auf der Website des Amtes Eiderstedt.
Weiterhin stehen wir Ihnen auch persönlich, per E-Mail oder telefonisch zur Verfügung.
Kennen Sie eigentlich bereits die e-Terminvergabe?
Buchen Sie sich einfach einen online einen Termin in einem unserer Bürgerbüros und vermeiden Sie so lange Wartezeiten.
Sollten Sie es nicht während der normalen Öffnungszeiten des Amtes schaffen, können Sie auch gerne einen Termin außerhalb der regulären Öffnungszeiten mit uns vereinbaren.
Einen Überblick über sämtliche Verwaltungsleistungen, egal ob analog oder digital, können Sie sich über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein (ZuFi) verschaffen. Abhängig von Ihrem Wohnort können Sie sich neben der für Sie zuständigen Stelle auch alles Wissenswerte rund um die jeweilige Verwaltungsleistung anzeigen lassen und in Erfahrung bringen, welche Dokumente zur Antragstellung benötigt werden.
Das ist eine gute Frage. Leider gibt es keine einfache Antwort darauf.
Das Wimmelbild der Digitalisierung zeigt aber sehr eindrucksvoll, wie viele unterschiedliche Akteure der öffentlichen Hand bei der Digitalisierung einzubeziehen und aktiv sind.
Auf kommunaler Ebene versuchen wir dauerhaft, das Thema Digitalisierung mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen anzugehen und Ihnen als Bürgerinnen und Bürgern digitale Verwaltungsleistungen zur Verfügung zu stellen.
Während Sie im Bürgerportal die Verwaltungsleistungen finden, für die es einen Onlinedienst gibt, können Sie im Informationsportal des Zuständigkeitsfinders SH alle Verwaltungsleistungen finden, die die öffentliche Hand anbietet.
Sie erhalten alle wichtigen Informationen rund um die Verwaltungsleistung, also z.B. die Beschreibung der Leistung, Rechtsgrundlage, eventuell anfallende Gebühren oder benötigte Dokumente sowie die für den von Ihnen eingegebenen Ort die zuständige Behörde mit Kontaktdaten.